15.04.2026

Vor CSAM-Trilog: eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. warnt vor Suchpflichten und Doppelregulierung

Die EU-Kommission hat bereits im Mai 2022 einen Verordnungsentwurf zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern (CSAM-Verordnung) vorgelegt. Dieser sieht unter anderem vor, Anbieter von Messenger- und Hostingdiensten dazu zu verpflichten, Kommunikation und Daten ihrer Nutzenden auf Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs (sogenanntes CSA-Material) zu überprüfen.
Im Vorfeld der anstehenden Trilogverhandlungen zur europäischen CSAM-Verordnung fordert eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. ein klares Bekenntnis zu freiwilligen Maßnahmen sowie mehr regulatorische Kohärenz im weiteren Gesetzgebungsprozess.

Alexandra Koch-Skiba, Leiterin der eco Beschwerdestelle, erklärt:

„Die kommenden Trilogverhandlungen sind entscheidend für die Frage, wie wirksam und zugleich grundrechtskonform der Kampf gegen Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs im Internet künftig ausgestaltet wird.

Aus Sicht der Internetwirtschaft muss dabei klar sein: Freiwillige Maßnahmen zur Erkennung und Bekämpfung entsprechender Inhalte müssen weiterhin im Zentrum stehen. Sie haben sich in der Praxis bewährt und leisten seit Jahren einen wichtigen Beitrag zum Kinderschutz im digitalen Raum. Dabei brauchen freiwillige, für das jeweilige Unternehmen passgenaue Aufdeckungs-Maßnahmen eine verlässliche und rechtssichere Grundlage – nicht ihre Ablösung durch weitreichende Verpflichtungen für alle. Zudem sind etablierte Kooperationen und Prozesse zwischen Beschwerdestellen, Anbietern und Strafverfolgungsbehörden als wesentliches Element im Kampf gegen Missbrauchsdarstellungen zu stärken und zu berücksichtigen.

Gleichzeitig ist es entscheidend, dass die neue Regulierung kohärent in das bestehende Rechtsgefüge eingebettet wird. Überschneidungen mit oder gar Widersprüche zu bereits geltenden Regelwerken – etwa dem Digital Services Act oder im Bereich des Datenschutzes – müssen unbedingt vermieden werden. Nur ein klar abgestimmter Rechtsrahmen schafft die notwendige Rechtssicherheit und Praktikabilität für Anbieter und gewährleistet effektiven Kinderschutz. Zudem wirkt sich ein kohärenter Rechtsrahmen positiv auf die Aufsicht aus, indem weniger Mehrfachaufsicht stattfindet. Dies fördert einheitliche Aufsichtsentscheidungen und die Effektivität von regulatorischen Maßnahmen. Zugleich wird bürokratischer Mehraufwand gemindert. Insgesamt bedarf es klar definierter Zuständigkeiten und einer engen Verzahnung mit etablierten Strukturen und bereits vorhandener fachlicher Expertise.

Die EU-Gesetzgeber sind nun gefordert, eine ausgewogene Lösung zu finden, die sowohl den Schutz von Kindern stärkt als auch die Integrität sicherer digitaler Kommunikation wahrt. Kinderschutz, Rechtssicherheit und praktikable Umsetzung müssen dabei Hand in Hand gehen.“

 

Über die eco Beschwerdestelle

Die eco Beschwerdestelle ist seit 1996 aktiv und integraler Bestandteil des Systems der regulierten Selbstregulierung in Deutschland. Sie ermöglicht Internetnutzer: innen die kostenlose und anonyme Meldung jugendgefährdender und strafbarer Inhalte und arbeitet eng mit Providern, Behörden und internationalen Partnern zusammen.

 

25 Jahre eco Beschwerdestelle Leiterin

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