20.09.2022

Vorratsdatenspeicherung: eco zum EuGH-Urteil

Der Europäische Gerichtshof hat heute entschieden, dass die deutschen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung nicht mit dem Unionsrecht vereinbar sind. eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. begrüßt diese Entscheidung.

Dazu sagt eco Vorstandsvorsitzender Oliver Süme:

„Die generelle und anlasslose Speicherung von Verkehrsdaten muss die Ausnahme sein und darf nicht die Regel darstellen. Das EuGH-Urteil zur deutschen Vorratsdatenspeicherung ist darum ein wichtiger Etappensieg und unterstreicht, dass die Grundrechte auch im Netz eingehalten werden müssen. Damit die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland endgültig gekippt wird, muss jetzt die Bundesregierung ihre Hausaufgaben machen: Neben der noch ausstehenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts brauchen wir dringend ein Gesetz zur Aufhebung der jetzigen Vorschriften. Die Unternehmen aber auch die Bürger:innen benötigen endlich Rechtssicherheit im Umgang mit der Vorratsdatenspeicherung. Ich hoffe, dass die Ampel ihre koalitionsinternen Diskussionen beilegt und die Vorratsdatenspeicherung nun schnellstmöglich aus dem Gesetz streicht, wie von Bundesjustizminister Marco Buschmann angekündigt.“

Digitalpolitik muss der rote Faden des Koalitionsvertrags sein