Politik & Recht
eco zum Auslaufen der freiwilligen Chatkontrolle: Geplatzte Verlängerung darf keine Suchpflicht im Rahmen der CSAM-Verordnung zur Folge haben
Mit dem Auslaufen der temporären Ausnahmeregelung der freiwilligen Chatkontrolle am 3. April 2026 droht in der Europäischen Union eine rechtliche Lücke bei der freiwilligen Erkennung von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs im Internet. Nachdem sich EU-Rat und Europäisches Parlament nicht auf eine Verlängerung der Ausnahmeregelung einigen konnten, erhöht sich der Druck, eine baldige und langfristige Lösung für freiwillige proaktive Maßnahmen der Dienste-Anbieter im Rahmen der Trilogverhandlungen für die CSAM-Verordnung zu finden.