17.03.2026

eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. zum Auslaufen der freiwilligen Chatkontrolle: Geplatzte Verlängerung darf keine Suchpflicht im Rahmen der CSAM-Verordnung zur Folge haben

Mit dem Auslaufen der temporären Ausnahmeregelung der freiwilligen Chatkontrolle am 3. April 2026 droht in der Europäischen Union eine rechtliche Lücke bei der freiwilligen Erkennung von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs im Internet. Nachdem sich EU-Rat und Europäisches Parlament nicht auf eine Verlängerung der Ausnahmeregelung einigen konnten, erhöht sich der Druck, eine baldige und langfristige Lösung für freiwillige proaktive Maßnahmen der Dienste-Anbieter im Rahmen der Trilogverhandlungen für die CSAM-Verordnung zu finden.

Alexandra Koch-Skiba, Leiterin der eco Beschwerdestelle sagt dazu:

„Das Auslaufen der aktuellen Rechtsgrundlage für freiwillige Maßnahmen zur Erkennung von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs schafft eine rechtliche und praktische Unsicherheit, die weder im Interesse des Kinderschutzes noch der beteiligten Unternehmen ist.

Aus Sicht der Internetwirtschaft ist klar: Der Schutz von Kindern im digitalen Raum erfordert wirksame, praxistaugliche und rechtskonforme Instrumente. Freiwillige Maßnahmen der Anbieter leisten hierbei seit Jahren einen wichtigen Beitrag und sollten auch weiterhin auf einer stabilen rechtlichen Grundlage möglich bleiben.

Gleichzeitig bestätigt die aktuelle Entwicklung, dass Eingriffe in private Kommunikation ein sehr sensibler Bereich sind und es weiterhin keine tragfähige Mehrheit für anlasslose und flächendeckende Eingriffe in private Kommunikation gibt. Eine verpflichtende oder faktische Suchpflicht würde grundlegende Prinzipien wie Verhältnismäßigkeit, das Verbot allgemeiner Überwachung sowie die Integrität von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung infrage stellen.

Wir appellieren darum, dass – trotz der geplatzten Verlängerung der temporären Ausnahmeregelung für freiwillige Suchmaßnahmen – im Rahmen der Trilogverhandlungen zur CSAM-Verordnung von Suchverpflichtungen für alle Anbieter von Hostingdiensten oder Diensten interpersoneller Kommunikation endgültig Abstand genommen wird.

Statt regulatorischer Ansätze, die technisch nicht umsetzbar sind oder neue Sicherheitsrisiken schaffen, braucht es einen kohärenten Rahmen, der bestehende erfolgreiche Strukturen stärkt: Dazu zählen insbesondere die enge Zusammenarbeit mit Beschwerdestellen, Strafverfolgungsbehörden und internationalen Netzwerken sowie die konsequente Entfernung illegaler Inhalte an der Quelle.

Die EU-Gesetzgeber stehen nun vor der Aufgabe, kurzfristig Rechtssicherheit für freiwillige Maßnahmen zu schaffen und gleichzeitig eine ausgewogene, grundrechtskonforme und effektive Regelung in den weiteren Gesetzgebungsprozessen sicherzustellen. Kinderschutz und der Schutz sicherer digitaler Kommunikation dürfen dabei nicht gegeneinander ausgespielt werden.“

 

Über die eco Beschwerdestelle

Die eco Beschwerdestelle ist seit 1996 aktiv und integraler Bestandteil des Systems der regulierten Selbstregulierung in Deutschland. Sie ermöglicht Internetnutzer: innen die kostenlose und anonyme Meldung jugendgefährdender und strafbarer Inhalte und arbeitet eng mit Providern, Behörden und internationalen Partnern zusammen.

 

 

 

25 Jahre eco Beschwerdestelle Leiterin

Das könnte Sie auch interessieren