Politik & Recht
eco kommentiert EuGH-Verhandlungen zur Vorratsdatenspeicherung
Die Vorratsdatenspeicherung ist unverhältnismäßig und nicht mit dem EU-Recht vereinbar. Der Verband der Internetwirtschaft begrüßt, dass der Generalanwalt damit an der ablehnenden Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur anlasslosen, generellen und unbeschränkten Vorratsdatenspeicherung festhält.