21.05.2026

Zwischen Opferschutz und Overblocking: eco- Verband der Internetwirtschaft fordert praxistaugliche Regeln im Kampf gegen digitale Gewalt

Die Bundesregierung verschärft ihren Kurs gegen digitale Gewalt und reagiert damit auf den wachsenden politischen und gesellschaftlichen Druck, Hass, Deepfakes und Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Netz wirksamer zu bekämpfen. Mit dem Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt reagiert die Bundesregierung auf neue Herausforderungen. eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. begrüßt den Vorstoß des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz grundsätzlich – mahnt jedoch an, dass neue Eingriffsbefugnisse nur mit klaren rechtsstaatlichen Leitplanken und praktikablen Vorgaben umgesetzt werden dürfen. Bestehende Regelungen des wie z.B. der DSA müssten ergänzt werden, um einheitliche Reglungen in Europa zu schaffen

Der aktuelle Referentenentwurf sieht unter anderem erweiterte Auskunftsansprüche gegenüber Plattformen, richterlich angeordnete Kontosperrungen sowie neue Straftatbestände für Deepfakes vor.

„Opfer von digitaler Gewalt müssen schneller und effektiver geschützt werden können – insbesondere angesichts der zunehmenden Verbreitung manipulativer KI-Inhalte und sexualisierter Deepfakes“, sagt Alexandra Koch-Skiba. „Gleichzeitig braucht es klare gesetzliche Leitplanken, damit Plattformen und Diensteanbieter nicht zwischen Datenschutz, Haftungsrisiken und unklaren Rechtsbegriffen in rechtliche Unsicherheiten gedrängt werden.“

Richtervorbehalt schafft Rechtssicherheit

eco bewertet insbesondere den vorgesehenen Richtervorbehalt bei der Herausgabe sensibler Nutzerdaten positiv. Dieser schaffe Rechtssicherheit für Betroffene ebenso wie für Diensteanbieter und sei ein wichtiges Signal für einen verhältnismäßigen Umgang mit personenbezogenen Daten.

Kritisch sieht der Verband hingegen die Gefahr widersprüchlicher Regelungen im Zusammenspiel mit europäischen Vorgaben wie dem Digital Services Act (DSA), da viele Straftatbestände bereits geregelt sind. Was eco nicht begrüßen würde sind uneinhetliche Doppelregulierungen. Auch die geplanten Möglichkeiten zur Kontosperrung sowie neue strafrechtliche Tatbestände müssten präziser gefasst werden, um Rechtsunsicherheit und sogenanntes „Overblocking“ rechtmäßiger Inhalte zu vermeiden.

„Wenn Plattformen aus Angst vor Haftungsrisiken im Zweifel zu viel löschen, geraten Meinungsfreiheit, Satire oder journalistische Inhalte schnell unter Druck“, so Koch-Skiba weiter. „Gerade in der aktuellen politischen Lage braucht Deutschland ein starkes, aber zugleich ausgewogenes Regelwerk für den digitalen Raum.“

Der Verband fordert daher im weiteren Gesetzgebungsverfahren insbesondere:

  • klare und rechtssichere Definitionen neuer Straftatbestände,
  • eine enge Abstimmung mit bestehendem EU-Recht, besonders dem DSA,
  • standardisierte und effiziente Verfahren für Datenanfragen an Diensteanbieter und Anbieter von Internetzugangsdiensten,
  • angemessene Entschädigungen für den zusätzlichen Aufwand von Diensteanbietern und Anbietern von Internetzugangsdiensten,
  • sowie stärkere Investitionen in Medienkompetenz und Prävention.

Medienkompetenz als Schlüssel im Kampf gegen digitale Gewalt

Aus Sicht von eco kann digitale Gewalt langfristig nicht allein mit strafrechtlichen Mitteln bekämpft werden. Neben konsequenter Rechtsdurchsetzung brauche es vor allem gesellschaftliche Aufklärung und digitale Bildung, um Manipulationen und Missbrauch frühzeitig entgegenzuwirken.

„Der Kampf gegen digitale Gewalt entscheidet sich nicht nur vor Gericht, sondern auch jeden Tag in Schulen, in der Medienbildung und im verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Technologien“, betont Koch-Skiba.

Hier die eco STELLUNGNAHME zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt lesen.

Über die eco Beschwerdestelle

Die eco Beschwerdestelle ist seit 1996 aktiv und integraler Bestandteil des Systems der regulierten Selbstregulierung in Deutschland. Sie ermöglicht Internetnutzer: innen die kostenlose und anonyme Meldung jugendgefährdender und strafbarer Inhalte und arbeitet eng mit Providern, Behörden und internationalen Partnern zusammen.

Anlässlich des 30-jährigen Bestehens bieten wir interessierten Medienvertreter: innen gerne Hintergrundgespräche sowie vertiefende Einblicke in die Arbeit der eco Beschwerdestelle in Köln an.

 

25 Jahre eco Beschwerdestelle Leiterin