16.09.2026

eco zum EU Kids Act: „Kinderschutz braucht einen klaren Kurs im EU-Recht”

eco fordert klare Zuständigkeiten, einen kohärenten Rechtsrahmen und den weitgehenden Verzicht auf Doppelregulierung

Die Europäische Kommission will am morgigen Donnerstag ihren Entwurf für den „EU Kids Act“ offiziell vorstellen. Bereits jetzt gibt es erste Einblicke in die geplanten EU-Regelungen für mehr Kinder- und Jugendschutz im Netz.

eco – Verband der Internetwirtschaft e. V. sieht den europäischen Ansatz grundsätzlich als wichtigen Schritt. Gleichzeitig warnt er, dass der neue eigenständige Rechtsakt zu Doppelregulierung mit unklaren Zuständigkeiten und Anforderungen an Unternehmen führen kann. Konkret sieht der Verband das Risiko von Überschneidungen mit dem Digital Services Act (DSA), der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) und dem geplanten Digital Fairness Act (DFA).

Jugendmedienschutz muss der Trias aus Teilhabe, Schutz und Befähigung gerecht werden. Mit Blick auf die digitale Teilhabe Jugendlicher ist bei der Debatte um ein gesetzliches Mindestalter eine niedrige Altersgrenze wichtig. Gleichzeitig bedarf es wirksamer und altersgerechter Schutzmaßnahmen sowie eine Befähigung von Kindern und Jugendlichen zu einem sicheren und selbstbestimmten Umgang mit digitalen Angeboten.

„Guter Jugendmedienschutz darf nicht nur auf Verbote und Altersgrenzen setzen. Kinder und Jugendliche müssen geschützt und zugleich befähigt werden, sich sicher und selbstbestimmt in der digitalen Welt zu bewegen. Und sie brauchen Zugang zu digitalen Angeboten“, sagt Alexandra Koch-Skiba, Leiterin der eco Beschwerdestelle. „Aus Sicht der digitalen Teilhabe spricht im Fall eines gesetzlichen Mindestalters deshalb viel für eine möglichst niedrige Altersgrenze, kombiniert mit wirksamen und altersgerechten Schutzmaßnahmen.“

Kohärenz mit bestehendem EU-Rechtsrahmen sicherstellen

Ein eigenständiger EU Kids Act würde ein Spannungsverhältnis zu bestehenden oder geplanten europäischen Regelwerken, wie zum DSA, zur AVMD-Richtlinie und zum DFA, erzeugen. Aus Sicht von eco sollte deshalb im weiteren Gesetzgebungsverfahren ein besonderes Augenmerk auf die Kohärenz des europäischen Rechtsrahmens gelegt werden. Wenn der EU Kids Act kommt, muss deshalb von Beginn an klar sein, wie er sich in den bestehenden Rechtsrahmen einfügt und wo Zuständigkeiten liegen bzw. wie diese ineinandergreifen.

„Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist eine wichtige europäische Aufgabe. Gleichzeitig darf der europäische Rechtsrahmen nicht immer komplexer werden, indem mehrere Gesetze für einen Themenkomplex zu berücksichtigen sind und mitunter unterschiedliche Zuständigkeiten regeln“, so Koch-Skiba. „Doppelregulierung und Doppelaufsicht hätte vermieden werden können, indem die einschlägigen Regelungen im DSA, etwa Artikel 28, nachjustiert worden wären.“

Altersprüfung: Wahlmöglichkeiten erhalten

Bei der technischen Umsetzung von Altersgrenzen zeichnet sich nach den bisher bekannten Informationen ein Ansatz ab, der unterschiedliche Optionen im Rahmen der Altersprüfungen zulässt.

Aus Sicht von eco ist entscheidend, dass die Verfahren wirksam, verhältnismäßig und datenschutzfreundlich ausgestaltet sind. „Bei der Altersprüfung sollte Europa auf gemeinsame Anforderungen an die Schutzwirkung setzen, ohne einzelne technische Verfahren vorzuschreiben. Unterschiedliche Lösungen können Innovation und Praxistauglichkeit ermöglichen – vorausgesetzt, sie erfüllen klare Anforderungen an Datenschutz, Sicherheit und Zuverlässigkeit“, sagt Koch-Skiba.

Für eco kommt es nun darauf an, den konkreten Vorschlag der Europäischen Kommission sorgfältig zu prüfen. Entscheidend wird sein, wie Mindestalter, Schutzmaßnahmen, Altersprüfung und Ausnahmen für kindgerechte Angebote zusammenspielen und wie der neue Rechtsakt mit dem bestehenden europäischen Regelwerk verzahnt wird.

 

Zur Untermauerung seiner Forderung hat eco hier sein aktuelles Infopapier veröffentlicht, das die Folgen unterschiedlicher nationaler Regelungen und den drohenden europäischen Flickenteppich aufzeigt. 

 

Über die eco Beschwerdestelle

Die eco Beschwerdestelle ist seit 1996 aktiv und integraler Bestandteil des Systems der regulierten Selbstregulierung in Deutschland. Sie ermöglicht Internetnutzer: innen die kostenlose und anonyme Meldung jugendgefährdender und strafbarer Inhalte und arbeitet eng mit Providern, Behörden und internationalen Partnern zusammen.

Anlässlich des 30-jährigen Bestehens bieten wir interessierten Medienvertreter: innen gerne Hintergrundgespräche sowie vertiefende Einblicke in die Arbeit der eco Beschwerdestelle in Köln an.

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